Wer im Supermarkt durch die Supplement-Regale geht oder im Internet nach Fokus-Produkten sucht, liest viel über Wirkungen. „Steigert die Konzentration.” „Unterstützt das Gehirn.” „Verbessert die mentale Leistung.” Diese Aussagen sind oft rechtlich nicht zulässig — aber das hört man selten dazu.
Der Grund: In der EU regelt eine konkrete Verordnung, was ein Anbieter über die Wirkung von Lebensmittel-Inhaltsstoffen sagen darf. Diese Verordnung ist nicht restriktiv aus Bevormundung, sondern aus dem nüchternen Grund, dass die meisten Wirkversprechen in der Branche entweder nicht belegt oder so vage sind, dass sie nichts bedeuten.
Dieser Text geht durch, was die Verordnung sagt, was für Fokus-Inhaltsstoffe konkret erlaubt ist — und warum eine seriöse Marke sich an diese Liste hält, auch wenn das marketingtechnisch unsexy ist.
Was die EU 432/2012 ist
Die offizielle Bezeichnung: „Verordnung (EU) Nr. 432/2012 der Kommission vom 16. Mai 2012 zur Festlegung einer Liste zulässiger gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel.”
Was das in der Praxis bedeutet: Die Verordnung publiziert eine Liste mit autorisierten gesundheitsbezogenen Aussagen (Health Claims), die ein Anbieter von Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln verwenden darf. Alles, was nicht auf dieser Liste steht, ist als Wirkversprechen nicht zulässig — auch wenn die Substanz selbst legal als Lebensmittel-Inhaltsstoff gilt.
Die Liste ist das Ergebnis eines wissenschaftlichen Bewertungsprozesses durch die European Food Safety Authority (EFSA). Hersteller können Anträge auf Aufnahme einer Aussage stellen; die EFSA bewertet die wissenschaftliche Evidenz; die Kommission entscheidet auf Basis der Bewertung. Eine Ablehnung bedeutet nicht zwingend, dass die Substanz keine Wirkung hat — sondern dass die vorgelegte Evidenz die Aussage nicht ausreichend belegt.
Die Health Claims für „mentale Funktionen”
Für den Bereich, der für ein Fokus-Supplement relevant ist — Gehirn, Nervensystem, mentale Leistung, Müdigkeit — sieht die Liste so aus:
Vitamin B6 (Pyridoxin)
- Trägt zu einer normalen psychischen Funktion bei.
- Trägt zu einer normalen Funktion des Nervensystems bei.
- Trägt zu einem normalen Energiestoffwechsel bei.
- Trägt zur Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung bei.
- Trägt zur Regulierung der Hormontätigkeit bei.
Vitamin B12 (Cobalamin)
- Trägt zu einer normalen Funktion des Nervensystems bei.
- Trägt zu einer normalen psychischen Funktion bei.
- Trägt zu einem normalen Energiestoffwechsel bei.
- Trägt zur Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung bei.
- Trägt zur normalen Bildung roter Blutkörperchen bei.
Andere B-Vitamine
- Niacin (B3): zu normaler Funktion des Nervensystems, normaler psychischer Funktion, Verringerung von Müdigkeit.
- Pantothensäure (B5): zu normaler geistiger Leistung, Verringerung von Müdigkeit.
- Thiamin (B1): zu normaler Funktion des Nervensystems, normaler psychischer Funktion, normalem Energiestoffwechsel.
- Riboflavin (B2): zu normaler Funktion des Nervensystems, Verringerung von Müdigkeit.
- Folsäure (B9): zu normaler Funktion des Nervensystems, normaler psychischer Funktion.
- Biotin (B7): zu normaler Funktion des Nervensystems, normaler psychischer Funktion.
Mineralien
- Magnesium: zu normaler Funktion des Nervensystems, normaler psychischer Funktion, Verringerung von Müdigkeit, Elektrolytgleichgewicht.
- Eisen: zu normaler kognitiver Funktion, normaler Funktion des Immunsystems, Verringerung von Müdigkeit.
- Jod: zu normaler kognitiver Funktion, normaler Funktion des Nervensystems.
- Zink: zu normaler kognitiver Funktion.
Omega-3
- DHA (Docosahexaensäure): trägt zur Erhaltung einer normalen Gehirnfunktion bei — gilt ab 250 mg DHA pro Tag.
- EPA und DHA: zu normaler Herzfunktion.
Was nicht auf der Liste steht — und was das bedeutet
Hier wird es interessant. Die folgenden Substanzen — alle in der Supplement-Welt prominent vertreten — haben keine EU-autorisierten Health Claims auf Artikel-13.1-Ebene:
- Citicolin (CDP-Cholin)
- L-Theanin
- L-Tyrosin
- Rhodiola Rosea
- Panax Ginseng (alle Arten)
- Eleutherococcus senticosus (“Sibirischer Ginseng”)
- Withania somnifera (Ashwagandha)
- Bacopa monnieri (Brahmi)
- Ginkgo biloba (als Nahrungsergänzungsmittel)
- Schisandra chinensis
- Cordyceps
Das bedeutet nicht:
- Diese Substanzen seien wirkungslos.
- Sie seien gesundheitlich problematisch.
- Sie dürften nicht als Zutaten in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden.
Es bedeutet:
- Spezifische Wirkversprechen über mentale Funktionen sind im Rahmen eines Nahrungsergänzungsmittels nicht zulässig.
- Zulässig ist die neutrale Beschreibung: Herkunft, chemische Zusammensetzung, Standardisierung, traditionelle Anwendung, Studien-Kontext.
Warum die Liste so kurz ist
Auf den ersten Blick wirkt die Liste streng. Auf den zweiten Blick zeigt sich die Logik: Die EFSA verlangt für eine autorisierte Aussage belastbare wissenschaftliche Evidenz — typischerweise mehrere kontrollierte klinische Studien mit konsistenten Ergebnissen. Für viele klassische Pflanzen-Inhaltsstoffe existieren zwar Studien, aber:
- Die Studien sind oft klein (zweistellige Teilnehmerzahlen).
- Die Ergebnisse sind heterogen (manche zeigen Effekte, andere nicht).
- Die Studienqualität ist uneinheitlich (Methodik, Verblindung, Studiendesign).
- Die untersuchten Endpunkte variieren.
Bei dieser Datenlage zieht die EFSA die Linie: keine autorisierte Aussage. Das ist nicht anti-pflanzlich — das ist wissenschaftlich konservativ. Die Substanz darf weiter verwendet werden; sie darf nur nicht mit konkreten Wirkversprechen beworben werden.
Eine Verschärfung gegenüber dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) kommt hinzu: das deutsche Recht verbietet zusätzlich, einem Nahrungsergänzungsmittel therapeutische Wirkung zuzuschreiben oder es mit Krankheitsbildern in Verbindung zu bringen.
Wie sich seriöse Anbieter dazu verhalten
Eine ehrliche Anbieter-Strategie hat zwei Säulen:
Säule 1: Was gesagt werden darf, wird klar gesagt. Wenn ein Produkt B6 und B12 enthält, werden die EU-autorisierten Aussagen zu diesen Vitaminen geführt — auf Etikett und Website. Das ist nicht nur erlaubt, sondern ein Qualitätsmerkmal: Es zeigt, dass der Anbieter die Regulierung kennt und ernst nimmt.
Säule 2: Was nicht gesagt werden darf, wird beschrieben — nicht versprochen. Pflanzenextrakte werden mit ihrer Tradition, ihrem Inhaltsstoff-Profil, ihrer Standardisierung beschrieben. Studien werden referenziert, ohne ihre Ergebnisse als spezifische Wirkversprechen umzudeuten.
Was eine seriöse Anbieter-Strategie nicht ist: Substanzen mit Phantasie-Wirkungen ausstatten, weil das verkaufsfördernd ist. Wer „Citicolin steigert das Gedächtnis um 40 %” oder „Rhodiola besiegt Stress” auf der Website schreibt, verstößt gegen geltendes Recht — und untergräbt seine eigene Glaubwürdigkeit.
Der ALPHORA-Weg
ALPHORA FOKUS hält sich an diese zwei Säulen. Konkret:
Die einzigen Wirkaussagen in der Produkt-Kommunikation beziehen sich auf Vitamin B6 und B12 — die in der Formel enthalten sind und für die EU-autorisierte Aussagen existieren:
Vitamin B6 trägt zu einer normalen psychischen Funktion bei. Vitamin B12 trägt zu einer normalen Funktion des Nervensystems bei.
Alle weiteren Beschreibungen zu Citicolin, L-Theanin, L-Tyrosin, Rhodiola Rosea, Panax Ginseng und Koffein sind neutral-deskriptiv: was die Substanz ist, woher sie kommt, in welcher Form sie verwendet wird, wie sie standardisiert ist, in welchen Studienkontexten sie auftaucht.
Wer mehr zu den einzelnen Bausteinen lesen will, findet die Detailseiten:
- /citicolin — Phospholipid-Vorstufe
- /l-theanin — Aminosäure aus grünem Tee
- /l-tyrosin — Vorstufe der Katecholamine
- /rhodiola-rosea — nordische Tradition
- /panax-ginseng — ostasiatische Tradition
- /koffein — das am besten erforschte Stimulans
- /vitamin-b6-b12 — die autorisierten Bausteine
- /adaptogene — die Kategorie, der Rhodiola und Ginseng angehören
Zum Mitnehmen
Die EU-Liste der zulässigen Aussagen ist kurz — und das ist gut so. Sie verhindert, dass jeder Anbieter sich seine eigenen Wirkungen ausdenkt. Sie schützt Verbraucher vor Phantasie-Versprechen.
Was Verbraucher tun können: Prüfen, was ein Anbieter behauptet. Steht „Vitamin B6 trägt zu einer normalen psychischen Funktion bei” auf der Verpackung? Gut, das ist autorisiert. Steht „Steigert deine Konzentration um 50 %”? Schlecht, das ist nicht autorisiert — und sagt mehr über den Anbieter als über das Produkt.
ALPHORA FOKUS hält sich an die Regel, weil wir glauben, dass Qualität nicht durch verbotene Versprechen gewinnt — sondern durch transparente Deklaration, plausible Dosierungen und nachprüfbare Herstellungsstandards. Mehr dazu auf /fokus-supplement-test.
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung sowie eine gesunde Lebensweise. Die empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden. Bei Schwangerschaft, Stillzeit, bestehenden Erkrankungen oder Einnahme von Medikamenten vor Einnahme ärztlichen Rat einholen.