Ein Analysezertifikat (englisch Certificate of Analysis, kurz CoA) ist der Prüfbericht eines Labors zu einer bestimmten Produktionscharge. Es zeigt, ob der deklarierte Gehalt stimmt und ob Verunreinigungen wie Schwermetalle, Keime oder Pestizidrückstände unter den geltenden Grenzwerten liegen. Aussagekräftig ist ein CoA nur, wenn es ein Datum trägt, zur Chargennummer auf deiner Packung passt und das fertige Produkt untersucht, nicht nur einen Rohstoff.
Was ist ein Analysezertifikat, und warum gibt es das?
Nahrungsergänzungsmittel brauchen in Deutschland keine Zulassung. Wer eines in Verkehr bringt, muss es nach § 5 der Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) spätestens beim ersten Inverkehrbringen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) anzeigen, mit einem Muster des Etiketts. Die Verantwortung für die Sicherheit liegt beim Unternehmen selbst: Artikel 17 der EU-Basisverordnung (EG) Nr. 178/2002 verpflichtet Lebensmittelunternehmer, die Einhaltung des Lebensmittelrechts sicherzustellen und zu überprüfen.
Laboranalysen sind das wichtigste Werkzeug dieser Eigenkontrolle, ihr Ergebnis steht im Analysezertifikat. Ob ein Anbieter es veröffentlicht oder auf Anfrage herausgibt, ist seine Entscheidung. Eine Pflicht dazu gibt es nicht. Das gilt für jede Produktgruppe, von Vitaminpräparaten bis zur Nahrungsergänzung fürs Gehirn.
Welche Angaben stehen auf einem CoA?
Ein vollständiges Analysezertifikat folgt meist demselben Aufbau. Die Übersicht zeigt, worauf du bei jedem Feld achtest:
| Feld | Was es aussagt | Worauf du achtest |
|---|---|---|
| Labor und Berichtsnummer | Wer geprüft hat | Name, Anschrift, eindeutige Nummer |
| Prüfdatum | Wann geprüft wurde | Datum passend zur Charge |
| Produkt und Charge | Was geprüft wurde | Chargen- oder Losnummer wie auf deiner Packung |
| Probenart | Rohstoff oder Fertigprodukt | Fertigprodukt ist aussagekräftiger |
| Gehalt (Assay) | Wie viel Wirkstoff enthalten ist | Sollwert, Messwert, Methode, Toleranz |
| Identität | Ob der richtige Stoff enthalten ist | Methode genannt, etwa HPLC oder HPTLC |
| Schwermetalle | Blei, Cadmium, Quecksilber, Arsen | Messwert und Grenzwert in mg/kg |
| Mikrobiologie | Keimbelastung | Gesamtkeimzahl, Hefen und Schimmelpilze, E. coli, Salmonellen |
| Pestizide, PAK, Lösungsmittel | Rückstände aus Anbau und Verarbeitung | Bei Pflanzenextrakten besonders wichtig |
| Freigabe | Wer verantwortet | Unterschrift, gegebenenfalls Akkreditierungsnummer |
Charge und Datum: die Grundlage
Ohne Chargennummer ist ein CoA ein allgemeines Dokument ohne Bezug zu deinem Produkt. Rohstoffe schwanken von Ernte zu Ernte, Produktionen von Lauf zu Lauf. Prüfe deshalb zuerst, ob die Charge auf dem Zertifikat mit der auf deiner Dose übereinstimmt und ob das Prüfdatum zum Herstellungszeitraum passt.
Gehalt: Sollwert, Messwert, Toleranz
Beim Gehalt (englisch Assay) steht der deklarierte Wert neben dem gemessenen, idealerweise mit Analysemethode. Exakte Übereinstimmung ist nicht realistisch. Für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln hat die EU-Kommission 2012 in einem Leitfaden für die Überwachungsbehörden Toleranzen festgelegt: bei Vitaminen minus 20 bis plus 50 Prozent, bei Mineralstoffen minus 20 bis plus 45 Prozent, jeweils einschließlich Messunsicherheit. Für Pflanzenextrakte, Aminosäuren oder Koffein nennt der Leitfaden keine solchen Werte. Hier zählt die Spezifikation des Herstellers, die auf dem CoA stehen sollte.
Identität: Ist drin, was draufsteht?
Ein Gehaltswert belegt nicht automatisch, dass der richtige Stoff vorliegt. Bei Pflanzenextrakten ist die Identitätsprüfung deshalb ein eigenes Feld, oft per HPTLC-Fingerprint oder HPLC. Bei standardisierten Extrakten gehört der Gehalt der Leitsubstanz dazu, bei Rhodiola zum Beispiel der Rosavin-Gehalt.
Schwermetalle: die EU-Höchstgehalte
Für Nahrungsergänzungsmittel legt die Verordnung (EU) 2023/915 verbindliche Höchstgehalte fest, bezogen auf das Produkt, wie es verkauft wird:
- Blei: 3,0 mg/kg
- Cadmium: 1,0 mg/kg (für Produkte, die überwiegend aus Meeresalgen bestehen, gilt ein höherer Wert von 3,0 mg/kg)
- Quecksilber: 0,10 mg/kg
Für Arsen gibt es derzeit keinen eigenen EU-Höchstgehalt für Nahrungsergänzungsmittel. Gute Prüfberichte weisen es trotzdem aus, gerade bei Algen und pflanzlichen Rohstoffen. Steht beim Messwert < BG (unter der Bestimmungsgrenze) oder „n. n.“ (nicht nachweisbar), lag der Gehalt unterhalb dessen, was die Methode sicher messen kann. Achte dann darauf, dass die Bestimmungsgrenze selbst deutlich unter dem Höchstgehalt liegt.
Mikrobiologie
Typische Parameter sind die Gesamtkeimzahl, Hefen und Schimmelpilze, Escherichia coli und Salmonellen. Spezifische gesetzliche Keimgrenzwerte für Nahrungsergänzungsmittel gibt es kaum. Labore bewerten deshalb meist anhand anerkannter Richtwerte, etwa der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) oder des Europäischen Arzneibuchs für pflanzliche Produkte. Salmonellen sollten in der untersuchten Probenmenge nicht nachweisbar sein.
Pestizide, PAK und Lösungsmittel
Bei pflanzlichen Rohstoffen kommen weitere Prüfungen dazu:
- Pestizidrückstände: Es gelten die Rückstandshöchstgehalte der Verordnung (EG) Nr. 396/2005. Labore prüfen meist per Multimethode auf mehrere hundert Wirkstoffe. Wie relevant das ist, zeigte die Ethylenoxid-Welle ab Herbst 2020: Das in der EU nicht zugelassene Begasungsmittel wurde unter anderem in Sesam, in Zusatzstoffen wie Johannisbrotkernmehl und auch in Nahrungsergänzungsmitteln gefunden.
- PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe): Für Nahrungsergänzungsmittel mit pflanzlichen Zubereitungen, Propolis, Gelée Royale oder Spirulina gelten 10 µg/kg Benzo(a)pyren und 50 µg/kg für die Summe von vier Leit-PAK.
- Lösungsmittelrückstände: Pflanzenextrakte werden mit Lösungsmitteln gewonnen. Welche zulässig sind, regelt die EU-Richtlinie 2009/32/EG: Wasser, Ethanol oder Kohlendioxid nach guter Herstellungspraxis, andere wie Hexan nur unter Auflagen. Ein Extrakt-CoA sollte zeigen, dass Rückstände geprüft wurden.
Rohstoff-CoA oder Fertigprodukt-Analyse: Was ist der Unterschied?
Viele Anbieter zeigen das Zertifikat ihres Rohstofflieferanten. Das ist besser als nichts, beantwortet aber eine andere Frage. Ein Rohstoff-CoA belegt die Qualität eines Ausgangsstoffs zum Zeitpunkt der Lieferung. Es sagt nichts darüber, ob die Mischung stimmt, ob beim Verkapseln etwas verwechselt wurde oder wie viel Wirkstoff tatsächlich pro Kapsel ankommt.
Die Fertigprodukt-Analyse untersucht dagegen, was du kaufst: die fertige Kapsel einer bestimmten Charge, inklusive Hülle und Hilfsstoffen. Sie ist aufwendiger, weil sich Stoffe in einer Mischung bei der Messung gegenseitig stören können und Methoden angepasst werden müssen. Für dich ist sie die relevantere Information. Ideal ist beides: geprüfte Rohstoffe und ein geprüftes Endprodukt.
Warum zählt ein unabhängiges Labor?
Hausinterne Labore können gute Arbeit leisten, haben aber einen Interessenkonflikt. Ein externes Labor ohne wirtschaftliche Bindung an den Hersteller ist glaubwürdiger. Ein objektives Kriterium ist die Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025: Sie bestätigt die Kompetenz eines Prüflabors für bestimmte Prüfverfahren. In Deutschland vergibt sie die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS). Akkreditierte Prüflabore tragen eine Kennnummer, die mit D-PL beginnt, ihr Umfang lässt sich in der DAkkS-Datenbank nachschlagen. Wichtig: Die Akkreditierung gilt für konkrete Methoden, nicht pauschal für alles, was ein Labor misst.
Welche Warnzeichen sollten dich skeptisch machen?
- Kein Datum oder ein Prüfdatum, das Jahre zurückliegt.
- Keine Chargennummer oder eine, die nicht zu deiner Packung passt.
- Nur Rohstoff-Zertifikate, keine Analyse des Endprodukts.
- Kein Labor erkennbar: kein Briefkopf, keine Anschrift, keine Berichtsnummer.
- Nur „konform“ oder „bestanden“ ohne Messwerte, Einheiten und Grenzwerte.
- Geschwärzte Felder ausgerechnet bei Labor, Charge oder Datum.
- Unklare Bezugsgrößen: Werte ohne Angabe, ob sie pro Kilogramm, pro Kapsel oder pro Tagesportion gelten.
Ein einzelnes Warnzeichen beweist keine schlechte Qualität. Es ist ein Anlass, beim Anbieter nachzufragen.
Was verlangt das Gesetz, und was ist freiwillig?
| Bereich | Pflicht | Freiwillig |
|---|---|---|
| Etikett (§ 4 NemV und LMIV) | Bezeichnung „Nahrungsergänzungsmittel“, kennzeichnende Stoffe, empfohlene tägliche Verzehrmenge, Warnhinweis zur Verzehrmenge, Hinweis auf ausgewogene Ernährung, Lagerung außerhalb der Reichweite kleiner Kinder, Mengen pro Tagesportion, bei Vitaminen und Mineralstoffen Prozent der Referenzmenge | Zusatzangaben wie Rohstoffherkunft oder Extraktform |
| Rückverfolgbarkeit | Mindesthaltbarkeitsdatum, in der Regel eine Los- oder Chargenangabe | Chargenbezogene Prüfberichte für Kunden |
| Sicherheit | Einhaltung der Höchstgehalte für Kontaminanten und Rückstände, Eigenkontrollen | Prüfung jeder Charge, Prüfung durch ein externes Labor |
| Transparenz | Anzeige beim BVL spätestens beim ersten Inverkehrbringen | Veröffentlichung des CoA |
Kurz gesagt: Die Grenzwerte einzuhalten ist Pflicht. Dir das nachzuweisen ist es nicht. Genau hier unterscheiden sich Anbieter. Welche Wirkaussagen auf dem Etikett überhaupt erlaubt sind, regelt ein anderes Regelwerk. Das erklärt der Beitrag EU-Health-Claims erklärt, einzelne Nährstoffe kannst du im Health-Claims-Checker nachschlagen.
Checkliste: ein CoA in zwei Minuten prüfen
- Stimmt die Chargennummer mit deiner Packung überein?
- Gibt es ein Prüfdatum, und passt es zum Herstellungszeitraum?
- Wurde das Fertigprodukt untersucht oder nur ein Rohstoff?
- Ist das Labor mit Name, Anschrift und Berichtsnummer erkennbar, idealerweise akkreditiert nach ISO/IEC 17025?
- Stehen beim Gehalt Sollwert, Messwert und Methode?
- Sind Blei, Cadmium und Quecksilber mit Messwert und Einheit angegeben und unter den EU-Höchstgehalten?
- Ist die Mikrobiologie geprüft, inklusive Salmonellen und E. coli?
- Bei Pflanzenextrakten: Gibt es Angaben zu Pestiziden, PAK und Lösungsmitteln?
Neben der Analyse zählt die chemische Form der Inhaltsstoffe, etwa bei Vitamin B12. Hintergründe dazu stehen in B12: warum die Form zählt. Weitere Kriterien, von der Deklaration bis zur Dosierung, sammelt der Fokus-Supplement-Test.
Wie geht ALPHORA FOKUS mit der Laborprüfung um?
ALPHORA FOKUS wird in Deutschland hergestellt, jede Charge ist laborgeprüft. Die vollständige Zusammensetzung pro Tagesportion steht auf Fokus Kapseln. Die Checkliste oben kannst du an jedes Produkt anlegen, auch an unseres.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Grenzwerte und Rechtslage: Stand der Recherche Oktober 2026. Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung sowie eine gesunde Lebensweise. Die empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden. Bei Schwangerschaft, Stillzeit, bestehenden Erkrankungen oder Medikamenteneinnahme vor der Einnahme ärztlichen Rat einholen.
Häufige Fragen
Was ist ein Analysezertifikat bei Nahrungsergänzungsmitteln?
Ein Analysezertifikat, englisch Certificate of Analysis (CoA), ist der Prüfbericht eines Labors zu einer bestimmten Charge. Es dokumentiert den gemessenen Gehalt der deklarierten Stoffe, ihre Identität und Verunreinigungen wie Schwermetalle, Keime oder Pestizidrückstände. Aussagekräftig ist es, wenn Labor, Prüfdatum und eine Chargennummer angegeben sind, die zu deiner Packung passt, und wenn das fertige Produkt untersucht wurde.
Muss ein Hersteller das Analysezertifikat veröffentlichen?
Nein. Nahrungsergänzungsmittel brauchen in Deutschland keine Zulassung, sondern nur eine Anzeige beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit nach § 5 NemV. Der Hersteller muss sicherstellen und selbst kontrollieren, dass sein Produkt die Grenzwerte einhält. Ob er Prüfberichte veröffentlicht oder auf Anfrage herausgibt, entscheidet er freiwillig. Gerade deshalb ist ein zugängliches, chargenbezogenes CoA ein Qualitätssignal.
Welche Grenzwerte gelten für Schwermetalle in Nahrungsergänzungsmitteln?
Die Verordnung (EU) 2023/915 legt für Nahrungsergänzungsmittel Höchstgehalte von 3,0 mg/kg für Blei, 1,0 mg/kg für Cadmium und 0,10 mg/kg für Quecksilber fest, bezogen auf das Produkt, wie es verkauft wird. Für Produkte, die überwiegend aus Meeresalgen bestehen, gilt bei Cadmium ein höherer Wert von 3,0 mg/kg. Einen eigenen EU-Höchstgehalt für Arsen in Nahrungsergänzungsmitteln gibt es derzeit nicht.
Reicht das Analysezertifikat des Rohstofflieferanten?
Als alleiniger Nachweis nicht. Ein Rohstoff-CoA belegt die Qualität eines Ausgangsstoffs zum Zeitpunkt der Lieferung. Ob die Mischung stimmt, ob beim Abfüllen etwas verwechselt wurde und wie viel Wirkstoff tatsächlich in der Kapsel ankommt, zeigt nur eine Analyse des Fertigprodukts. Am aussagekräftigsten ist die Kombination aus geprüften Rohstoffen und einer chargenbezogenen Analyse des Endprodukts.
Woran erkenne ich ein seriöses, unabhängiges Labor?
An einem klaren Briefkopf mit Name, Anschrift und Berichtsnummer, an genannten Prüfmethoden und an einer Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025. In Deutschland vergibt sie die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS), Kennnummer und Umfang lassen sich in deren Datenbank nachschlagen. Unabhängig heißt zudem: Das Labor ist ein externer Dienstleister und gehört nicht zum Hersteller.