Energy Sniffs sind Pulver zum Schnupfen, deren zentraler Inhaltsstoff Koffein ist, meist ergänzt um Taurin, Aminosäuren oder Guarana (Sucht Schweiz 2025). Frankreich hat den Verkauf solcher Pulver für die Nase im Juli 2024 für ein Jahr ausgesetzt, Bulgarien ließ im September 2024 zwei Produkte vom Markt nehmen. In Deutschland gibt es nach unserer Recherche kein spezielles Verbot.
Dieser Beitrag ordnet ein, was in den Pulvern steckt, wie Behörden reagiert haben und warum die Dosis so schwer abzuschätzen ist.
Was ist ein Energy Sniff?
Energy Sniffs sind Pulver, die durch die Nase gezogen werden und „energisierende“ Inhaltsstoffe enthalten. „Energy Sniff“ ist der Produktname eines solchen Pulvers der Marke Wildkraut und wird im Netz oft als Sammelbegriff für die ganze Produktgruppe verwendet. Laut der Präventionsorganisation Sucht Schweiz kam Wildkraut 2022 auf den Schweizer Markt, das Produkt PowUp im Januar 2025. In Frankreich sorgte 2024 das Pulver Sniffy für Aufsehen.
Die angegebenen Inhaltsstoffe unterscheiden sich, Koffein ist überall dabei:
| Produkt | Angegebene Inhaltsstoffe laut Sucht Schweiz |
|---|---|
| Wildkraut Energy Sniff | Koffein, Taurin, verschiedene Aminosäuren, Guarana, Kräuter wie Meisterwurz, Rosenwurz und Minze |
| PowUp | Kreatin, Taurin, Koffein, Maltodextrin, L-Alanin, L-Citrullin |
| Sniffy | L-Arginin, Koffein, Kreatin, L-Citrullin, Taurin, Beta-Alanin, Maltodextrin |
Sucht Schweiz kritisiert vor allem die Aufmachung. Sniffy wurde anfangs mit einem Röhrchen zum Schnupfen verkauft, PowUp kommt in einer Miniflasche mit Geschmacksrichtungen, die sich laut Faktenblatt an ein junges bis sehr junges Publikum richten. Die Konsumform erinnere an Kokain und könne dessen Konsum verharmlosen.
Welche Länder eingegriffen haben
Frankreich
Ein Ministerialerlass vom 25. Juli 2024 setzte den Verkauf von Pulvern für den Konsum über die Nase für ein Jahr aus. Erfasst sind Produkte mit stimulierenden Substanzen, die eine Verwechslung mit Drogenkonsum nahelegen. Das Unternehmen hinter Sniffy wollte den Erlass im Eilverfahren stoppen lassen. Der Conseil d’État, das oberste französische Verwaltungsgericht, lehnte das am 14. August 2024 ab. Laut Sucht Schweiz wird Sniffy inzwischen in anderer Form angeboten, als Pulver zum Einnehmen, Kaugummi oder Nasenspray. Ob die französische Maßnahme über Juli 2025 hinaus verlängert wurde, konnten wir nicht verlässlich klären.
Bulgarien
Ende August 2024 ordnete die damalige geschäftsführende Gesundheitsministerin dringende Kontrollen von Verkaufsstellen an. Am 11. September 2024 ließ die bulgarische Verbraucherschutzkommission die Produkte „Wildkraut Energy Sniff“ und „Sniff Bull Energy Dust“ vom Markt nehmen und stufte sie als ernste Gefahr für die Gesundheit ein. Ein Erlass untersagte Herstellung, Import und Vertrieb solcher Produkte in Bulgarien. Grundlage war eine Einschätzung des nationalen Zentrums für öffentliche Gesundheit und eines Fachgremiums für Hals-Nasen-Ohren-Erkrankungen: Wiederholte Anwendung könne die Nasenschleimhaut ausdünnen, die Nasenscheidewand durchlöchern und sogar die Atemwege verlegen.
Kroatien
Im Februar 2026 verbot die kroatische Staatsinspektion das Pulver „Sniffit“. Das kroatische Institut für öffentliche Gesundheit hatte eine Probe untersucht und das Produkt als nicht sicher eingestuft. Rechtliche Grundlage war das kroatische Gesetz zur Umsetzung der EU-Produktsicherheitsverordnung 2023/988. Zuvor waren rund 1.000 Packungen in etwa 50 Verkaufsstellen aus dem Handel genommen worden. Der Hersteller widerspricht der Bewertung. Eine Verbraucherwarnung zu diesem Fall nennt einen Koffeingehalt von 23,25 Prozent und kritisiert, dass dem Produkt keine Dosierhilfe beiliegt.
Schweiz
In der Schweiz ist der Verkauf laut Sucht Schweiz grundsätzlich erlaubt, eine Altersgrenze gibt es nicht. Schnupfpulver ohne Nikotin gelten dort als Gebrauchsgegenstände mit Schleimhautkontakt und fallen unter das Lebensmittelrecht. Sie müssen sicher sein, eine Zulassungs- oder Meldepflicht gibt es aber nicht. Für die Sicherheit sind die Hersteller selbst verantwortlich.
Deutschland
Ein spezielles Verbot oder eine eigene Bewertung von Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) oder Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zu Koffeinpulvern für die Nase haben wir nicht gefunden (Stand Oktober 2026). Ob ein Pulver, das geschnupft statt gegessen wird, überhaupt als Lebensmittel gilt, ist nach unserem Kenntnisstand behördlich nicht geklärt. Allgemein warnt das BfR vor hochkonzentriertem Koffeinpulver: Solche Produkte durchlaufen als Nahrungsergänzungsmittel kein Zulassungsverfahren und werden vor dem Verkauf nicht behördlich auf Sicherheit geprüft.
Warum die Dosis kaum abzuschätzen ist
Bei Kaffee, Energy Drinks oder Koffeintabletten ist die Menge pro Portion bekannt oder angegeben. Eine Tasse Filterkaffee enthält laut EFSA etwa 90 mg. Beim Schnupfpulver hängt die Menge pro Prise von der Konzentration des Pulvers ab und davon, wie viel jemand nimmt.
Das kroatische Beispiel zeigt die Größenordnung: Bei 23,25 Prozent Koffein enthält ein 1-Gramm-Döschen rund 230 mg, mehr als die Einzeldosis von 200 mg, die die EFSA für gesunde Erwachsene als unbedenklich einstuft. Wie schwer kleine Pulvermengen abzumessen sind, beschreibt das BfR für reines Koffeinpulver: 200 mg entsprechen etwa einer Messerspitze, Küchenwaagen messen meist erst ab 1 Gramm halbwegs genau.
Dazu kommt der Aufnahmeweg. Über den Mund wird Koffein laut Fachinformation schnell und nahezu vollständig aufgenommen, die Wirkung setzt laut BfR nach 15 bis 30 Minuten ein. Wie viel Koffein über die Nasenschleimhaut ins Blut gelangt und wie schnell, dazu haben wir keine belastbaren Studien am Menschen gefunden. Mehrere Prisen über den Tag und der Kaffee am Morgen addieren sich in jedem Fall. Die EFSA-Grenzen gelten für die Gesamtmenge aus allen Quellen.
Nase oder Mund: der Vergleich
| Koffein über den Mund | Koffein über die Nase | |
|---|---|---|
| Menge pro Portion | bekannt oder angegeben, Filterkaffee etwa 90 mg | hängt von Konzentration und Prise ab, keine Dosierhilfe |
| Aufnahme | schnell und nahezu vollständig | am Menschen kaum untersucht |
| Verträglichkeit vor Ort | Magen-Darm-Beschwerden als mögliche Nebenwirkung | Zellschäden im Labor, Warnungen von HNO-Fachleuten |
| Behördliche Bewertung | EFSA: 200 mg pro Einzeldosis, 400 mg pro Tag | keine eigene Bewertung gefunden |
| Rechtslage | als Lebensmittel erlaubt | in Frankreich befristet ausgesetzt, in Bulgarien und Kroatien Produkte verboten |
Was über die Sicherheit bekannt ist
Nasenschleimhaut. Ein französisches Forschungsteam hat Sniffy-Pulver im Labor auf menschliche Zellen der Nasenschleimhaut gegeben (Mercier et al. 2026). Das Pulver schädigte die Zellen dosisabhängig. Bei einer Menge, wie sie sich an einzelnen Stellen der Nase ablagern kann, sank die Lebensfähigkeit der Zellen um die Hälfte. Koffein allein löste denselben Effekt aus, Kreatin und Aromen kaum. Zellversuche lassen sich nicht direkt auf den Menschen übertragen, sie passen aber zu den Warnungen der bulgarischen HNO-Fachleute.
Herz und Kreislauf. Ist das Koffein einmal im Blut, ist es dasselbe Molekül wie aus der Tasse. Zu hohe Mengen können laut BfR starke Unruhe, Übelkeit, erhöhten Blutdruck, Herzrasen und Herzrhythmusstörungen auslösen. Was bei Herzrasen zu tun ist und wann Sie ärztliche Hilfe brauchen, steht im Beitrag Herzrasen nach Koffein. Wer Medikamente nimmt, findet die wichtigsten Wechselwirkungen im Beitrag Koffein und Medikamente.
Weitere Inhaltsstoffe. Sucht Schweiz weist darauf hin, dass Arginin die Augen reizen kann und Beta-Alanin mit Kribbeln auf der Haut in Verbindung gebracht wird. Die Langzeitwirkungen regelmäßigen Schnupfens sind unbekannt.
Jugendschutz. Ein Hauptkritikpunkt des Faktenblatts ist das Signal: Schnupfen als lässige Konsumform könne die Hemmschwelle zu illegalen Drogen senken.
Wer verzichten sollte Die Verbraucherzentralen raten koffeinempfindlichen Menschen, Schwangeren, Stillenden, Kindern und Jugendlichen, auf Koffeinpulver ganz zu verzichten. Das BfR rät Menschen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen schon von koffeinreichen Getränken wie Energy Drinks ab.
Fazit
Ein Energy Sniff liefert kein besonderes Koffein, sondern dasselbe Molekül auf einem Weg mit offenen Fragen: unklare Menge pro Prise, kaum Daten zur Aufnahme über die Nase und Hinweise auf Schäden an der Schleimhaut. Frankreich, Bulgarien und Kroatien haben deshalb eingegriffen, in Deutschland fehlt bislang eine eigene Bewertung. Wer Koffein nutzt, ist mit einer bekannten Menge über den Mund und der Gesamtmenge im Blick berechenbarer unterwegs. Mengen und Quellen im Überblick zeigt die Themenseite Koffein, einen Vergleich gängiger Optionen zum Energy Drink die Seite Energy-Drink-Alternative.
Quellen
- Sucht Schweiz: Factsheet Energisierende Schnupfpulver (PDF, Juli 2025)
- Conseil d’État: Ordonnance du 14 août 2024, n° 496590 (zum Erlass vom 25. Juli 2024)
- BTA: Health Minister Orders Urgent Inspections on Energy Powder Sales (29. August 2024)
- BTA: CCP Chair Filipova Orders Market Withdrawal of Energy Powders (11. September 2024)
- Bulgarian National Radio: Consumer Protection Commission bans all sales of energy sniff in Bulgaria (11. September 2024)
- Index.hr: Inspektorat zabranio Sniffit, javio se proizvođač (20. Februar 2026)
- InfoCons: Verbraucherwarnung zu SNIFFIT (2026, auf Basis der kroatischen Meldung)
- Mercier C et al. (2026): Caffeine-mediated cytotoxicity of snortable energy powders in human nasal epithelial cells under air-liquid interface conditions. Food and Chemical Toxicology 212:116065
- BfR: Hochkonzentriertes Koffein-Pulver kann bereits in geringen Mengen schwere Vergiftungen hervorrufen, Mitteilung 46/2024
- BfR: Fragen und Antworten zu Koffein und koffeinhaltigen Lebensmitteln, einschließlich Energy Drinks
- Verbraucherzentrale: Energy Shots und Koffein-Pulver: Diese Gesundheitsrisiken sollten Sie kennen
- EFSA: Themenseite Koffein
- Coffeinum N 0,2 g: Fachinformation (Aufnahme nach oraler Gabe)
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche oder rechtliche Beratung. Angaben zur Rechtslage entsprechen unserem Recherchestand vom Oktober 2026 und können sich ändern. Die Gesamt-Koffeinaufnahme aus allen Quellen sollte im Blick behalten werden. Bei Schwangerschaft, Stillzeit, bestehenden Erkrankungen oder Medikamenteneinnahme klären Sie Ihren Koffeinkonsum ärztlich ab.
Häufige Fragen
Was ist ein Energy Sniff?
Ein Pulver, das durch die Nase gezogen wird und als zentralen Inhaltsstoff Koffein enthält, oft ergänzt um Taurin, Aminosäuren, Guarana oder Kräuter. „Energy Sniff“ ist der Produktname eines solchen Pulvers der Marke Wildkraut und wird inzwischen auch als Sammelbegriff verwendet.
Ist Energy Sniff in Deutschland legal?
Ein spezielles Verbot haben wir für Deutschland nicht gefunden (Stand Oktober 2026), ebenso keine eigene Bewertung von BfR oder BVL. In Frankreich wurde der Verkauf von Pulvern für die Nase 2024 für ein Jahr ausgesetzt, Bulgarien und Kroatien haben einzelne Produkte vom Markt genommen.
Wie viel Koffein ist in einem Energy Sniff?
Das hängt vom Produkt ab und lässt sich pro Prise kaum bestimmen. Ein in Kroatien verbotenes Pulver enthielt laut einer Verbraucherwarnung 23,25 Prozent Koffein, ein 1-Gramm-Döschen also rund 230 mg. Das liegt über der Einzeldosis von 200 mg, die die EFSA für gesunde Erwachsene als unbedenklich einstuft.
Ist Koffein über die Nase gefährlicher als Kaffee?
Koffein bleibt Koffein, die Nase bringt aber zusätzliche Unsicherheiten: Die Dosis ist schwer abzuschätzen, und zur Aufnahme über die Schleimhaut gibt es kaum Daten am Menschen. In einer Laborstudie von 2026 schädigte ein solches Pulver Zellen der Nasenschleimhaut, verantwortlich war vor allem das Koffein.
Wer sollte auf Energy Sniffs verzichten?
Die Verbraucherzentralen raten koffeinempfindlichen Menschen, Schwangeren, Stillenden, Kindern und Jugendlichen, auf Koffeinpulver ganz zu verzichten. Das BfR rät Menschen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen schon von koffeinreichen Getränken wie Energy Drinks ab.